Hinweisgeberschutzgesetz

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Was Steuerkanzleien jetzt beachten müssen

 

Seit Mitte 2023 ist es offiziell: Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) müssen Unternehmen und Organisationen interne Meldestellen einrichten – darunter auch Steuerkanzleien ab einer bestimmten Größe.

Konkret betroffen sind Kanzleien mit mindestens 50 Mitarbeitenden – doch auch kleinere Kanzleien sollten sich mit dem Gesetz vertraut machen, vor allem wenn Mandanten aus dem Mittelstand betroffen sind. Denn wer externe Beratung anbietet, sollte wissen, wie Hinweisgebersysteme rechtssicher eingerichtet und betreut werden.

Das Gesetz verlangt unter anderem, dass Hinweise auf Missstände anonym gemeldet werden können, dass interne Verfahren fair und vertraulich ablaufen – und dass innerhalb bestimmter Fristen reagiert wird. Für viele Kanzleien bedeutet das: Neue Prozesse, neue Zuständigkeiten – und oft auch neue Softwarelösungen.

Wichtig ist jetzt: Nicht warten, sondern aktiv werden. Wer frühzeitig klare Strukturen schafft, schützt nicht nur sich selbst, sondern zeigt auch gegenüber Mandanten und Mitarbeitenden, dass Integrität in der Kanzlei ernst genommen wird.

Hier findest du aktuelle Informationen, Merkblätter und Verlinkungen.